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Kranke Kinder in der Kita. Finde den Fehler.

Wie eine andere Mutter zu diesem lesenswerten Facebook-Beitrag der “Kitahelden” sehr richtig schrub:
“Liebe Eltern, wenn Euch Euer Job so viel wichtiger ist als die Gesundheit Eurer Kinder – warum habt Ihr dann Kinder?”

schreiendes Baby mit Headline "Stellt euch nicht so an! Der ist nur etwas müde." und "wenn die Kita zur Notaufnahme wird". Mit Pfeilen aufs Kind weitere Beschriftungen: 39,4 Grad Fieber - Zahnschmerzen - Ohrenschmerzen - Durchfall

Ich bin wahrlich keine Mutter, die ihre Brut bei jedem Kinkerlitz zuhause behalten hätte. Aber Fieber, bellender Husten, grüner Rotz, heftiger Durchfall, Erbrechen oder totale Schlappheit SIND KEIN ZUSTAND, IN DEM MAN EIN KLEINKIND IN DIE KITA BRINGT!

Davon abgesehen, dass es so Gefahr läuft, noch (viel, viel) kränker zu werden: Schon mal was von Verantwortungsgefühl für andere gehört, Stichwort Ansteckung? In KiTa, Schule, Hort sind ein Haufen anderer kiddos, die einen Husten vielleicht nicht so toll wegstecken wie Eure “robusten” Sprösslinge!
Bittebittebitte: Behaltet kranke Kinder zuhause und kuriert sie dort aus – auch wenn es mit Aufwand verbunden ist!

Dazu ein paar juristische und bürokratische Fakten:

  • Sofern beide Elternteile gesetzlich versichert sind, hat jeder laut §616 BGB pro Jahr und Kind <12 Jahre einen Anspruch auf Freistellung für 10 “Krankes-Kind-Pflegetage”. (Achtung, jeder Arbeitgeber handhabt hier die Lohnfortzahlung anders! “Typisch” sind 5 Fortzahlungstage, aber manche Tarifverträge schließen diese ganz aus. Dann oder eben nach Ablauf der vom AG getragenen Tage springt für die restlichen Krankentage die GKV ein. Dazu weiter unten mehr.) Wechselt Euch also mit dem anderen Elternteil ab, falls jener kooperativ ist, was er zur Hölle nochmal sein sollte. Ist er es nicht, können sich verheiratete Partner ihren jeweiligen Anspruch gegenseitig übertragen lassen – wenn wiederum der Arbeitgeber zustimmt. Was er zur Hölle nochmal tun sollte, denn mit einem unkooperativen Ehepartner – oder einem, dessen Arbeitgeber doof ist -, ist frau/man gestraft genug.
  • ACHTUNG: Dass die eben genannte Regelung inklusive des generellen Freistellungsanspruchs (unabhängig von der Bezahlung!) komplett wegfällt, sofern auch nur einer von beiden oder aber das Kind selbst privat versichert ist, ist eine der großen Schweinereien unseres Systems. Auch Selbstständige schauen leider pauschal mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
  • Gesetzlich versicherte Alleinerziehende haben einen Freistellungs-Anspruch auf 20 Pflegetage pro Jahr und Kind unter den gleichen Voraussetzungen wie oben. Bei mehr als 2 Kindern gilt eine Obergrenze von 50 Tagen pro Jahr. (Auch hier gilt leider: Biste privat versichert, kannste zwar zuhause bleiben, aber wenn der AG nicht freiwillig zahlt, zahlt keiner – du musst unbezahlten Urlaub erbetteln. Vom Gesetz her sind Privatversicherte in dieser Hinsicht nicht geschützt. Ja, das ist riesengroßer Mist.)
  • Der diesbezügliche Anspruch von Auszubildenden beläuft sich auf bis zu 6 Wochen, ohne dass der Ausbildungsbetrieb dagegen Einspruch erheben dürfte. (Privat versicherte Azubis sind mir noch nicht untergekommen, aber auch in deren Fall gilt dann die A.karten-Regel)
  • Bei Beamten ist alles nochmal anders – im Öffentlichen Dienst gewähren Arbeitgeber z.B. manchmal zusätzliche Pflegetage. Fragt einfach nach.
  • Und wenn das Kind älter als 12 Jahre ist, aber trotzdem so schlecht beieinander, dass Papa oder Mama am Bett sitzen sollte? Manche Arbeitgeber sehen das ein und legen den bereits genannten §616 BGB entsprechend großzügig aus. Darin steht nämlich, dass der Arbeitnehmer Anrecht auf bezahlte Freistellung hat, wenn er “[…] für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.” – und darunter kann man, wenn man ein netter Mensch ist, durchaus auch die Erkrankung eines Teenies verstehen. Viele AG lassen sich alternativ darauf ein, zu diesem Zweck etwa Überstunden abzubauen, die sonst nicht vergütet würden. Temporäres Arbeiten vom Homeoffice aus ist ebenfalls eine Möglichkeit.
  • Nochmal an die gesetzlich Versicherten: Nehmt unbedingt sofort Kontakt mit Eurer Krankenkasse auf, denn sobald Euer Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt oder diese per Vertrag ganz ausschließt, steht Euch nach §45 SGB V für Kinder unter 12 Jahre sogenanntes Kinderkrankengeld zu! Dessen Höhe beträgt 70-90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (2018 liegt der Tageshöchstsatz bei 103,-€). Ein Attest muss ab dem ersten Krankheitstag des Kindes vorgelegt werden.
  • Auch wer gerade arbeitslos ist, hat Anspruch auf Kinderkrankengeld, falls die Stellensuche wegen der Pflege nicht fortgesetzt werden kann. In diesem Fall ist die Agentur für Arbeit der Kostenträger.
  • Wegen all des gesetzlichen Boheis unverzichtbar: Holt vertraute Angehörige, Freunde, Nachbarn, Patentanten ins Boot, wenn Eure Pflegetage laut Arbeitsvertrag ausgeschöpft sind. Baut Euch diesbezüglich ein gutes Netzwerk auf und unterstützt Euch gegenseitig. Ja, das bedeutet sozial-interaktiven Aufwand. Und ja, das bedeutet auch, dass Ihr mal diejenigen sein könntet, die das fiebernde Nachbars- oder das hustende Patenkind auf Eurer Couch liegen habt. Trefft in diesem Fall einfach die bestmöglichen Vorkehrungen, damit sich bei Euch zuhause niemand ansteckt. (Niemand sollte von Euch erwarten, eine kleine Noro-Schleuder zu beherbergen, aber das muss ich hoffentlich nicht dazusagen?)
  • Falls Ihr kein solches tragendes Netzwerk habt, kontaktiert professionelle ambulante Dienste wie “Zuhause gesund werden” (München), die “Notfallmamas” (Raum Hamburg, München, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Stuttgart), der “Notmütterdienst” (Großraum Frankfurt, Berlin, Hamburg, Köln, Halle/Leipzig, Koblenz, Mecklenburg-Vorpommern, Darmstadt, Chemnitz) oder die “Tagespflegebörse” (Nürnberg). Sicher gibt es in Eurer Nähe ähnliche Einrichtungen, die liebevolles Pflegepersonal vermitteln. Googeln würde ich nach “Krankes Kind zuhause pflegen Dienst” plus Ortsname.
  • Good to know: Kosten für externe Kinderpflegepersonen könnt Ihr bei der Steuer als Sonderausgabe absetzen – und oft beteiligt sich sogar der Arbeitgeber daran, denn er profitiert schließlich auch davon.

–> Eine recht gute Zusammenfassung der geltenden gesetzlichen Regelungen zum Daheimbleiben bei kranken Kindern findet Ihr hier.

Fazit: Niemand hat gesagt, dass Kinder unkompliziertes schmückendes Beiwerk neben dem Broterwerb sind. 😉
Ihr wusstest das vorher (außer Ihr seid ziemlich naiv).
Denn ja, Kinder sind ein unberechenbares Risiko in jeglicher Hinsicht – aber sie sind es wert. <3

2 Comments

  • Petra

    Stimmt so leider nicht ganz. Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, gibt es plötzlich für beide Elternteile (auch wenn z.B. die Mutter gesetzlich versichert ist) KEINE Kinderbetreuungstage mehr – leider am eigenen Leib erfahren müssen. Und was soll man tun, wenn das Kind krank ist und man keine freien Urlaubstage mehr hat, außer, sich selbst krankschreiben zu schreiben?!

  • textzicke

    Woah, das ist ja mies. 🙁
    Ich ergänze das oben noch – vielen Dank für die Aufschlauung!

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